Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Zahlreiche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wurde der Kreis der Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, deutlich erweitert.

Dabei kommt es nach der DSGVO nicht mehr nur auf die Größe des Unternehmens an. Auch kleine Unternehmen sind häufig zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn Sie besonders schützenwürdige Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeiten.

Nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt sind.

 

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