Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Hinweisgeberportal der Hconsult Datenschutz GmbH, können Sie ohne großartige IT-Implementierung, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllen.

Durch unsere Onlinebasierte Systemlösung, können wir Ihnen ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen,  welches einfach zu bedienen, 100% anonym, Mehrsprachig und direkt Startklar ist.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die dem Schutz von Hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) dienen soll.

Wer muss ein Hinweisgebersystem einführen?

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, müssen das Hinweisgeberschutzgesetz nunmehr ab dem 02.07.2023 umsetzen. Bedeutet also eine interne Hinweisgeberstelle installieren.

Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern haben hierfür noch eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.

Ab wann muss ein Hinweisgebersystem eingeführt werden?

Ab dem 02.07.2023 muss das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden.

Das sind die Ziele des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG):

Das oberste Ziel ist es, Personen, die den Mut aufbringen, Hinweise zu geben, vor Repressalien zu schützen. Hierzu zählen auch Personen, die die hinweisgebende Person unterstützen.

Was kostet ein Hinweisgebersystem?

Bereits ab 0,29€ pro Mitarbeiter, kann ein Onlinebasiertes Hinweisgebersystem eingeführt werden.

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