Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit dem Hinweisgeberportal der Hconsult Datenschutz GmbH, können Sie ohne großartige IT-Implementierung, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllen.
Durch unsere Onlinebasierte Systemlösung, können wir Ihnen ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen, welches einfach zu bedienen, 100% anonym, Mehrsprachig und direkt Startklar ist.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die dem Schutz von Hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) dienen soll.
Wer muss ein Hinweisgebersystem einführen?
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, müssen das Hinweisgeberschutzgesetz nunmehr einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt umsetzen. So sieht es der aktuelle Entwurf vor.
Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern haben hierfür eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.
Ab wann muss ein Hinweisgebersystem eingeführt werden?
Aus aktueller Sicht ist mit der Verkündung des Gesetzes im Frühjahr 2023 (vermutlich Mai oder Juni) zu rechnen.
Das sind die Ziele des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG):
Das oberste Ziel ist es, Personen, die den Mut aufbringen, Hinweise zu geben, vor Repressalien zu schützen. Hierzu zählen auch Personen, die die hinweisgebende Person unterstützen.
Was kostet ein Hinweisgebersystem?
Bereits ab 0,29€ pro Mitarbeiter, kann ein Onlinebasiertes Hinweisgebersystem eingeführt werden.